Wir ersuchen die Paare, die kirchlich heiraten möchten, sich mind. 3 Monate vor dem gewünschten Termin in der Pfarrkanzlei anzumelden. Auch wenn die Trauung nicht in der Wohnpfarre stattfinden soll, ist die Wohnpfarre (entweder von der Braut oder vom Bräutigam) für die Aufnahme zuständig.
Mindestens ein Partner muss röm.-kath. sein. Wenn Sie schon einmal verheiratet waren: im Pfarramt nachfragen, ob eine kirchliche Eheschließung möglich ist und welche Dokumente für Ihren Fall notwendig sind.
An Dokumenten sind in jedem Fall wichtig: Meldezettel, Taufscheine und Geburtsurkunden (bei gemeinsamen und/oder Kindern aus einer anderen Beziehung: Taufschein bzw. Geburtsurkunde der Kinder).
Nach der Aufnahme der Dokumente muss jedes Paar an einem Eheseminar der Erzdiözese teilnehmen und eine gemeinsame Aufnahme des Trauungsprotokolls mit dem jeweiligen Pfarrer (bzw. Pfarr-Assistenten) vereinbaren.
Für die Trauzeugen gibt es keine besonderen Vorschriften.